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Last Update: 27.09.2024

Urheberrecht

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Gewährleitung:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen  

1. ANMELDUNG UND VERTRAGSSCHLUSS

Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Vertragspartner, im Folgenden Kunde genannt, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenprogrammen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von München-Safari, im Folgenden auch Veranstalter genannt, schriftlich, per Fax, E-Mail oder mündlich bestätigt wird.

2. ZAHLUNG
Die Bezahlung der Leistung erfolgt bei den offenen Safaris zu Beginn der Veranstaltung in bar ohne jeden Abzug oder vorab per Rechnung.
Die Bezahlung der Leistung erfolgt bei gesondert gebuchten Safaris im Anschluss der Veranstaltung per Rechnung ohne jeden Abzug.

3. VERAUSLAGUNGSPAUSCHALE VON 10 %
Wünscht der Kunde die Bezahlung zuvor nicht schriftlich vereinbarter Leistungen wie z. B. das Auslegen von Eintrittskarten oder die Bezahlung einer Getränkerechnung durch den Veranstalter, wird eine Verauslagungspauschale von 10 % des verauslagten Betrags fällig.

4. LEISTUNGEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Die Safaris werden in deutscher Sprache durchgeführt.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN (STORNO)
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und vom Veranstalter bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.
Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder nach auch einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt unter 48 Stunden (2 Tage) vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen des Kunden 100 % des Veranstaltungspreises.

6. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH MÜNCHEN SAFARI
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
- bei offenen Führungen, wenn weniger als 3 Teilnehmer erscheinen
- bei offenen Führungen, wenn die Witterung eine vernünftige Durchführung unmöglich macht
- bei Einwirkung höherer Gewalt
- bei plötzlicher Krankheit eines Stadtführers
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist
- wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält

7. HAFTUNG
München Safari haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung
München Safari haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden und andere die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Die Teilnahme an einer Führung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Safariführer ist von jeglicher Haftung freigestellt.Wir übernehmen keinerlei Aufsichtspflichten für minderjährige Teilnehmer. 

8. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich München Safari mitzuteilen.

9. DATENSCHUTZ
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Daten sind gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland geschützt und werden (sofern der Kunde zur Eingabe aufgefordert wird) keinesfalls an Dritte weitergegeben. Näheres erfahren Sie unter dem Punkt Datenschutz.

10. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen oder des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

11. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist München.